Dichtigkeitsprüfungen der privaten Abwassergrundleitungen
Der Gesetzgeber hat im § 61a des Landeswassergesetzes festgelegt, dass Hausbesitzer die Grundleitungen ihrer Abwasseranlagen von einem Sachkundigen auf Dichtigkeit zu prüfen haben. Hierzu zählen auch der private Kanalhausanschluss, sowie alle Grundleitungen, die zur Ableitung von Abwässern dienen.
Was muss getan werden und wer muss es tun?
Folglich müssen alle Hausbesitzer ihre Grundleitungen unterhalb und innerhalb von ihren Gebäuden bis zur öffentlichen Sammelkanalisation in der Straße untersuchen und im ungünstigsten Fall sanieren lassen. Zur privaten Abwasseranlage zählt laut Entwässerungssatzung der Stadt Nideggen auch der Anschlussstutzen. Grundleitungen, die in Gebieten mit einer sog. Trennkanalisation liegen und ausschließlich Regenwasser führen, sind von der Untersuchungsverpflichtung ausgenommen.
Bis wann muss es getan werden?
Diese Prüfungen sollen flächendeckend bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein und spätestens alle 20 Jahre wiederholt werden.
Für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten muss die Stadt Nideggen durch eine entsprechende Satzung einen kürzeren Untersuchungszeitraum festlegen.
Dies betrifft insbesondere Grundleitungen, von denen
1.) häusliches Abwasser abgeleitet wird und vor dem 01. Jan. 1965 errichtet wurden,
2.) industrielles oder gewerbliches Abwasser
zur Fortleitung dienen.
Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist der Stadt Nideggen eine aussagekräftige Bescheinigung vorzulegen.
Vor unseriösen Firmen wurde bereits an anderer Stelle gewarnt, die eine Untersuchung mittels Kamerabefahrung zu vermeintlich günstigen Konditionen angeboten hatten. Jedoch lässt sich leicht vorstellen, dass sich eine Dichtigkeit des privaten Kanals nicht mit einer Kamerabefahrung nachweisen lässt. Hierzu bedarf es schon eines gewissen Mehraufwands in Form einer Druckprüfung, die nach vorgegebenen Kriterien zu erfolgen hat.
Daher wird an dieser Stelle nochmals vor "Schnellschüssen" gewarnt, die nur unnötig Geld kosten und nichts einbringen. Schnell werden für eine Untersuchung 500 und mehr Euro fällig. Die Instandsetzung einer festgestellten und nachgewiesenen Undichtigkeit kann um ein Vielfaches höher liegen. Oftmals müssen nicht nur Kellerböden, sondern auch Grundstücksteile, sowie die Straßen aufgebrochen und wiederhergestellt werden. Aus Erfahrungen anderer Kommunen weiß man, dass gerade bei Altbeständen mehr als 80 % der Grundleitungen undicht sind und saniert werden müssen.
Wie geht es weiter?
Die Stadt Nideggen wird in Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen im Südkreis die weitere Verfahrensweise entwickeln.
Die Hausbesitzer werden kontinuierlich und zeitnah unterrichtet.
Nideggen, im Februar 2010

