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Stadt Nideggen

Stadt Nideggen vergibt Heimat-Preis

Stadt Nideggen möchte wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement fördern. Vorschläge können bis zum 30.09.2024 eingereicht werden.

Entsprechend der durch den Stadtrat beschlossenen, nachfolgenden Richtlinien verleiht die Stadt Nideggen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements den Heimat-Preis. Der Heimat-Preis ist ein Element des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Gegenstand der Förderung sind einzelne Projekte und Maßnahmen zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität, die Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbindet. Gefördert wird das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in NRW. Mit dem Heimat-Preis können Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine und Institutionen, die sich im besonderen Maße und uneigennützig für das Gemeinwesen engagiert haben, gefördert werden. Die zu erfüllenden Kriterien sind in den Richtlinien festgehalten. Der Heimat-Preis wird als Preisgeld zusammen mit einer Urkunde verliehen. Eine Aufteilung des Geldpreises ist möglich. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Nideggen sowie Vereine, Verbände und andere Institutionen sind vorschlagsberechtigt. Der Vorschlag soll eine kurze Begründung enthalten. Die Auswertung der eingereichten Vorschläge und die Entscheidung über den/ die Preisträger erfolgt durch den Ausschuss für Ehrenamt, Denkmal und Tourismus in nichtöffentlicher Sitzung.

Vorschläge können bis zum 30.09.2024 in einfacher Schriftform dem Bürgermeister (buergermeisternideggende), ggf. über den Ortsvorsteher oder die örtlichen Ratsvertreter, zugeleitet werden.

 

Richtlinien für die Verleihung des Heimat-Preises gem. dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ in der Stadt Nideggen

Präambel

Das ehrenamtliche Engagement ist unverzichtbarer Bestandteil des Gemeinwesens, das von der Mitgestaltung und Mitwirkung seiner Menschen lebt. Uneigennütziges Engagement, das oftmals nach außen nicht in Erscheinung tritt, ist deshalb in jeder Beziehung zu unterstützen und zu fördern.

Daher wird als Erkennung besonderer ehrenamtlicher Tätigkeit im Dienste der Gemeinschaft ein "Heimat-Preis" vergeben. 

Der Rat der Stadt Nideggen hat folgende Richtlinien beschlossen: 

1. Die Stadt Nideggen verleiht als Anerkennung und zur Stärkung des Ehrenamtes und der ehrenamtlichen Tätigkeit jährlich einen Heimat-Preis. Hierbei sollen herausragendes Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat ausgezeichnet werden. Sofern durch das Land Schwerpunkte festgelegt werden, sind diese angemessen zu berücksichtigen.

Hierbei sollen folgende Kriterien erfüllt sein:

- fördert bzw. erhält die Heimatpflege

- lässt einen Mehrwert im Bereich Heimat erkennen

- ist in der Stadt Nideggen verankert

- ist für jedermann zugänglich

 

2. Ausgezeichnet werden können Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine und Institutionen, die sich in besonderem Maße und uneigennützig für das Gemeinwesen engagiert haben.

3. Der Heimat-Preis wird als Preisgeld zusammen mit einer Urkunde verliehen. Eine Aufteilung des Geldpreises ist gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ möglich.

4. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Nideggen sowie Vereine, Verbände und andere Institutionen sind vorschlagsberechtigt. Zur Einreichung von Vorschlägen ist im Amtsblatt der Stadt Nideggen aufzurufen. Der Aufruf im Amtsblatt soll alle drei Monate erfolgen. Vorschläge können jederzeit in einfacher Schriftform dem Bürgermeister, ggf. über den Ortsvorsteher oder örtlichen Ratsvertreter, zugeleitet werden. Der Vorschlag soll eine kurze Begründung enthalten.

5. Die Auswertung der nach Punkt 4. eingereichten Vorschläge und die Entscheidung über den/die Preisträger erfolgt durch den Ausschuss für Ehrenamt, Denkmal und Tourismus in nichtöffentlicher Sitzung. Diese soll im vierten Quartal eines jeden Jahres stattfinden.

6. Die Aushändigung des Heimat-Preises findet in einer separaten Feierstunde statt und wird durch den Bürgermeister vorgenommen.

7. Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft. Die Richtlinien vom 30.10.2018 treten gleichzeitig außer Kraft.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • MHKBG NRW

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