Anerkennung/Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Sie haben im Ausland geheiratet und nun stellt sich Ihnen die Frage, ob Sie die Ehe hier anerkennen lassen müssen.
Zunächst einmal erbringt eine Heiratsurkunde vollen Beweis der Eheschließung, eine förmliche Anerkennung der Ehe ist nicht notwendig.
Sie können, Sie müssen aber nicht, Ihre im Ausland geschlossene Ehe bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie leben nachbeurkunden lassen.
Dazu benötigen Sie einige Unterlagen, auf jeden Fall gehört dazu:
- 1. Ihre Ausweise
- 2. Ihre Heiratsurkunde
- 3. Evtl. Übersetzungen
- 4. Evtl. Eheurkunden von Vorehen und evtl. Scheidungsurteil

