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Anerkennung/Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Sie haben im Ausland geheiratet und nun stellt sich Ihnen die Frage, ob Sie die Ehe hier anerkennen lassen müssen.

Zunächst einmal erbringt eine Heiratsurkunde vollen Beweis der Eheschließung, eine förmliche Anerkennung der Ehe ist nicht notwendig.

Sie können, Sie müssen aber nicht, Ihre im Ausland geschlossene Ehe bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie leben nachbeurkunden lassen.

Dazu benötigen Sie einige Unterlagen, auf jeden Fall gehört dazu:

  • 1. Ihre Ausweise

  • 2. Ihre Heiratsurkunde

  • 3. Evtl. Übersetzungen

  • 4. Evtl. Eheurkunden von Vorehen und evtl. Scheidungsurteil

Welche Unterlagen Sie jedoch ganz individuell brauchen, hängt immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation und Historie ab. Eine allgemeingültige Liste gibt es leider nicht. Bei dieser Seite handelt es sich um eine ganz allgemeine Information, nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit Ihrem Standesamt auf und lassen sich bitte ganz persönlich beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wie lange das Verfahren evtl. dauern kann und welche Gebühren auf Sie zukommen.





Infoboxen

Sachbearbeiter Herr Witt

Stefan Witt

Telefon: 02427 809-12
Fax: 02427 809-47
E-Mail: s.witt@nideggen.de

Sachbearbeiter Herr Kiefer

Manfred Kiefer

Telefon: 02427 809-13
Fax: 02427 809-47
E-Mail: m.kiefer@nideggen.de

Leitung FB 1 - SG 2

Fachbereich I - Sachgebiet II

Fachbereichsleiter: Herr Weber
Telefon: 02427 809-25
E-Mail: d.weber@nideggen.de