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Anerkennung der Vaterschaft

Sie erwarten Kind oder haben bereits ein Kind, sind aber nicht miteinander verheiratet und wollen nun die Vaterschaft anerkennen.

Der Vater muss hierzu die Erklärung abgeben, dass er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird. Vereinbaren Sie also praktischerweise einen Termin mit Ihrem Standesamt, an dem sowohl Vater als auch Mutter anwesend sein können.

Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Sie einige Unterlagen mitbringen, hierzu gehören auf jeden Fall:

  • 1. Ihre Ausweise

  • 2. Die Geburtsurkunde des Vaters

  • 3. Ggf. die Eheurkunde des Vaters

Es handelt sich hierbei um eine ganz allgemeine Information, die nicht alle Einzelfälle erfassen kann. Nehmen Sie daher auf jeden Fall frühzeitig Kontakt mit Ihrem Standesamt auf, um zu klären welche Unterlagen Sie ganz individuell benötigen, welche Kosten evtl. auf Sie zukommen und wann Sie einen Termin vereinbaren können.





Infoboxen

Sachbearbeiter Herr Witt

Stefan Witt

Telefon: 02427 809-12
Fax: 02427 809-47
E-Mail: s.witt@nideggen.de

Sachbearbeiter Herr Kiefer

Manfred Kiefer

Telefon: 02427 809-13
Fax: 02427 809-47
E-Mail: m.kiefer@nideggen.de

Leitung FB 1 - SG 2

Fachbereich I - Sachgebiet II

Fachbereichsleiter: Herr Weber
Telefon: 02427 809-25
E-Mail: d.weber@nideggen.de