Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und Real - bzw. Objektsteuer.
§ 1 GewStG verpflichtet die Gemeinden zur Erhebung der GewSt. Somit steht ihnen das Aufkommen zu. Seit dem Veranlagungszeitraum 2004 sind die Gemeinden verpflichtet, die Gewerbesteuer mit einem Hebsatz von mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG) zu erheben.
In Nideggen beträgt der Hebesatz derzeit 413 %.
§ 1 GewStG verpflichtet die Gemeinden zur Erhebung der GewSt. Somit steht ihnen das Aufkommen zu. Seit dem Veranlagungszeitraum 2004 sind die Gemeinden verpflichtet, die Gewerbesteuer mit einem Hebsatz von mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG) zu erheben.
In Nideggen beträgt der Hebesatz derzeit 413 %.
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Hebesatzung 2008
(pdf-Datei / 10 KB)

