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Jugendfischereischein

Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.

Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeines wird ein Passfoto benötigt.
Er ist erhältlich gegen eine Gebühr von 8,00 Euro.




Infoboxen

Sachbearbeiterin Frau Wollseifen

Angelika Wollseifen

Telefon: 02427 809-11
Fax: 02427 809-47
E-Mail: a.wollseifen@nideggen.de

Sachbearbeiterin Frau Naas

Carmen Naas

Telefon: 02427 809-51
Fax: 02427 809-47
>E-Mail: c.naas@nideggen.de

Leitung FB 1 - SG 2

Fachbereich I - Sachgebiet II

Fachbereichsleiter: Herr Weber
Telefon: 02427 809-25
E-Mail: d.weber@nideggen.de