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Kampfmittelbeseitigung

Sie möchten Ihr Grundstück bebauen bzw. planen ein Vorhaben mit Bodeneingriff?

Aufgrund der Regelungen des § 16 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Sie als Bauherr/in verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.

Wie Sie dies sicherstellen verrät Ihnen die als PDF-Download zur Verfügung gestellte Broschüre:



weitere Downloads:


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Sachbearbeiter Herr Tauscher

Rolf Tauscher

Telefon: 02427 809-53
Fax: 02427 809-47
E-Mail: r.tauscher@nideggen.de

Leitung FB 1 - SG 2

Fachbereich I - Sachgebiet II

Fachbereichsleiter: Herr Weber
Telefon: 02427 809-25
E-Mail: d.weber@nideggen.de