Kampfmittelbeseitigung
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen bzw. planen ein Vorhaben mit Bodeneingriff?
Aufgrund der Regelungen des § 16 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Sie als Bauherr/in verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.
Wie Sie dies sicherstellen verrät Ihnen die als PDF-Download zur Verfügung gestellte Broschüre:
Aufgrund der Regelungen des § 16 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Sie als Bauherr/in verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.
Wie Sie dies sicherstellen verrät Ihnen die als PDF-Download zur Verfügung gestellte Broschüre:
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Information zur Kampfmittelbeseitigung
(pdf-Datei / 21.63 KB)
weitere Downloads:
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Antrag Kampfmittelsuche
(pdf-Datei / 14.01 KB)

