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Lebensbescheinigung

Steuerliche Lebensbescheinigung

Die Eintragung von Kindern eines Arbeitsnehmers, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die nicht in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sind, ist durch die Gemeinde nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer eine von der Gemeinde, in der das Kind gemeldet ist oder im Falle mehrerer Wohnungen mit Hauptwohnung gemeldet ist, für steuerliche Zwecke ausgestellte Lebensbescheinigung vorlegt, die nicht älter als drei Jahre sein darf.

Enthält die Bescheinigung den Vermerk "Pflegekindschaftsverhältnis besteht" oder "Pflegekindschaftsverhältnis ist nicht bekannt", so ist das Finanzamt für die Änderung der Lohnsteuerkarte zuständig.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass ggfs. Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung




Infoboxen

Sachbearbeiterin Frau Wollseifen

Angelika Wollseifen

Telefon: 02427 809-13
Fax: 02427 809-47
E-Mail: a.wollseifen@nideggen.de

Mo-Fr: 08.00 - 12.30 Uhr
Do: 13.30 - 17.00 Uhr

Sachbearbeiterin Frau Naas

Carmen Naas

Telefon: 02427 809-53
Fax: 02427 809-47
>E-Mail: c.naas@nideggen.de

Mo+Do: 08.00 - 12.30 Uhr
Do: 13.30 - 17.00 Uhr

Leitung FB 1 - SG 2

Fachbereich I - Sachgebiet II

Fachbereichsleiter: Herr Weber
Telefon: 02427 809-25
E-Mail: d.weber@nideggen.de