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Lohnsteuerkarten

Sie erhalten die Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde, in der Sie am 20.9. des jeweiligen Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Sollten Sie nach dem 20.9. aus dem Ausland zugezogen sein, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde, bei der die erste Anmeldung erfolgte.

Haben Eheleute unterschiedliche Wohnungen und leben nicht dauernd voneinander getrennt, so ist die Gemeinde zuständig, in der der ältere Ehegatte am Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

Waren Sie am 20.9. in Nideggen mit Hauptwohnung gemeldet, dann erfolgt die Ausstellung durch das Einwohnermeldeamt der Stadt Nideggen.

Wenn Sie zusätzlich zu der ersten Lohnsteuerkarte eine weitere benötigen (beispielsweise für eine zweite Beschäftigung), müssen Sie diese ebenfalls bei der Gemeinde beantragen. Die zweite Lohnsteuerkarte hat dann die Steuerklasse VI.

Reichen die Informationen in den Anliegen zum Thema Lohnsteuerkarte nicht aus, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, in dessen Bereich Sie wohnen.




Infoboxen

Sachbearbeiterin Frau Wollseifen

Angelika Wollseifen

Telefon: 02427 809-13
Fax: 02427 809-47
E-Mail: a.wollseifen@nideggen.de

Mo-Fr: 08.00 - 12.30 Uhr
Do: 13.30 - 17.00 Uhr

Sachbearbeiterin Frau Naas

Carmen Naas

Telefon: 02427 809-53
Fax: 02427 809-47
>E-Mail: c.naas@nideggen.de

Mo+Do: 08.00 - 12.30 Uhr
Do: 13.30 - 17.00 Uhr

Leitung FB 1 - SG 2

Fachbereich I - Sachgebiet II

Fachbereichsleiter: Herr Weber
Telefon: 02427 809-25
E-Mail: d.weber@nideggen.de