Namen für ein gemeinsames Kind
Sie sind eine tolle Familie, verzichten aber auf einen "Trauschein" und nun soll Ihr gemeinsames Kind den Namen des Vaters bekommen!
Sie haben als Mutter die alleinige Sorge für Ihr Kind und sind mit dem Vater (noch) nicht verheiratet, dann können Sie durch eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten Ihrem Kind den Namen des Vaters erteilen. Diese Namenserklärung ändert nichts an den verwandtschaftlichen Beziehungen oder der elterlichen Sorge, einzig der Name ändert sich.
Sie benötigen für die Namenserteilung einige Unterlagen, auf jeden Fall gehören dazu:
- 1. Ihre Ausweise
- 2. Geburtsurkunde des Kindes

