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Namen in der Ehe

Sie sind bereits schon einige Tage/Monate/Jahre verheiratet, bisher aber keinen gemeinsamen Namen und wollen dies nun ändern. Sie können als Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen und dies ist an keine Frist gebunden. Zum Ehenamen können Sie Ihre jeweiligen Geburtsnamen bestimmen oder auch Ihren jeweils aktuellen Namen z.B. den Namen aus einer Vorehe. Sie müssen die Ehenamenserklärung allerdings gemeinsam abgeben und zwar gegenüber dem Standesbeamten.

An Unterlagen brauchen Sie auf jeden Fall:

  • 1. Ihre Ausweise

  • 2. Ihre Eheurkunde

Da es sich hierbei um eine ganz allgemeine Information handelt, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Standesamt, welche Unterlagen Sie ganz individuell benötigen. Und da es keine bundeseinheitlichen Gebührensätze mehr gibt, klären Sie vor dem Besuch im Standesamt auch gleich, welche Kosten auf Sie zukommen.





Infoboxen

Sachbearbeiter Herr Witt

Stefan Witt

Telefon: 02427 809-12
Fax: 02427 809-47
E-Mail: s.witt@nideggen.de

Sachbearbeiter Herr Kiefer

Manfred Kiefer

Telefon: 02427 809-13
Fax: 02427 809-47
E-Mail: m.kiefer@nideggen.de

Leitung FB 1 - SG 2

Fachbereich I - Sachgebiet II

Fachbereichsleiter: Herr Weber
Telefon: 02427 809-25
E-Mail: d.weber@nideggen.de