Namensangleichung eines ausländischen Namens
Sie führen Ihren Namen in einer Struktur, die im deutschen Recht unbekannt ist und wollen diesen nun dem deutschen Recht angleichen.
Eine solche "Angleichungserklärung" können Sie bei dem Standesamt Ihres Wohnortes abgeben, allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, dazu gehören auf jeden Fall:
- 1. Sie müssen Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben
- 2. Sie unterstehen nun dem deutschen Recht, weil Sie z.B. eingebürgert worden sind
- 3. Die Struktur Ihrer Namen entspricht nicht der Struktur des deutschen Rechts, sie führen z.B. eine Namenskette, einen einzelnen Eigennamen, einen Vatersnamen, einen Zwischennamen, einen Mittelnamen o.ä.
- 1. Ihr Ausweis
- 2. Ihre Geburtsurkunde
- 3. Ggf. Ihre Heiratsurkunde

