Namensführung für Spätaussiedler
Sie sind Spätaussiedler oder Vertriebener und wollen nun Ihren Namen in der richtigen Schreibweise eintragen lassen?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt Ihres Wohnortes, dort können Sie eine Erklärung gem. § 94 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes abgeben.
Sie müssen einige Dokumente mitbringe, dazu gehören auf jeden Fall:
- 1. Ihr Ausweis
- 2. Der Nachweis über Ihren Status als Spätaussiedler oder Vertriebener
- 3. Ihre Geburtsurkunde
- 4. Wenn Sie verheiratet sind, Ihre Heiratsurkunde

