Reisepass
Antragstellung:
Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich beim Einwohnermeldeamt zu stellen. Der Reisepassantrag ist bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) in der Regel von beiden Elternteilen zu stellen. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis und Reisepass/Kinderausweis mit. Erforderlich ist ein farbiges oder schwarz-weißes Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand) in Hochformat. Das Lichtbild des Antragstellers muss aktuell sein und der aktuellen Fotomustertafel entsprechen.
Gebühren:
|
Produkt |
Gebühr |
|
ePass |
59,00 Euro |
|
ePass (unter 24 Jahre) |
37,50 Euro |
|
ePass Express 32 Seiten |
91,00 Euro |
|
ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) |
69,50 Euro |
|
ePass 48 Seiten |
81,00 Euro |
|
ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) |
59,50 Euro |
|
ePass Express 48 Seiten |
113,00 Euro |
|
ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre) |
91,50 Euro |
Gültigkeitsdauer/Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen beträgt in der Regel 10 Jahre (Beschränkungen der Gültigkeitsdauer sind zulässig). Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Der Reisepass darf nicht verlängert werden. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Vorläufige Reisepässe sind ein Jahr gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

