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Reisepass

Antragstellung:

Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich beim Einwohnermeldeamt zu stellen. Der Reisepassantrag ist bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) in der Regel von beiden Elternteilen zu stellen. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis und Reisepass/Kinderausweis mit. Erforderlich ist ein farbiges oder schwarz-weißes Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand) in Hochformat. Das Lichtbild des Antragstellers muss aktuell sein und der aktuellen Fotomustertafel entsprechen.

Gebühren:

Produkt

Gebühr

ePass

59,00 Euro

ePass (unter 24 Jahre)

37,50 Euro

ePass Express 32 Seiten

91,00 Euro

ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre)

69,50 Euro

ePass 48 Seiten

81,00 Euro

ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre)

59,50 Euro

ePass Express 48 Seiten

113,00 Euro

ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre)

91,50 Euro

Gültigkeitsdauer/Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen  beträgt in der Regel 10 Jahre (Beschränkungen der Gültigkeitsdauer sind zulässig). Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Der Reisepass darf nicht verlängert werden. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Vorläufige Reisepässe sind ein Jahr gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.





Infoboxen

Sachbearbeiterin Frau Wollseifen

Angelika Wollseifen

Telefon: 02427 809-13
Fax: 02427 809-47
E-Mail: a.wollseifen@nideggen.de

Mo-Fr: 08.00 - 12.30 Uhr
Do: 13.30 - 17.00 Uhr

Sachbearbeiterin Frau Naas

Carmen Naas

Telefon: 02427 809-53
Fax: 02427 809-47
>E-Mail: c.naas@nideggen.de

Mo+Do: 08.00 - 12.30 Uhr
Do: 13.30 - 17.00 Uhr

Leitung FB 1 - SG 2

Fachbereich I - Sachgebiet II

Fachbereichsleiter: Herr Weber
Telefon: 02427 809-25
E-Mail: d.weber@nideggen.de