Stadthalle Nideggen
Die Stadt Nideggen stellt die Stadthalle zur sportlichen und sonstigen Nutzung für gesellschaftliche und kulturelle Zwecke allen Einwohnern und Ortsvereinen zur Verfügung. Veranstaltungen der Stadt und der Schulsport sind jedoch vorrangig.
Nutzungen zu gewerblichen Zwecken, die auf Gewinnerzielung gerichtet sind,
sind ausgeschlossen.
Die Nutzung der Stadthalle ist zu beantragen.
Nutzungen zu gewerblichen Zwecken, die auf Gewinnerzielung gerichtet sind,
sind ausgeschlossen.
Die Nutzung der Stadthalle ist zu beantragen.
-
Antrag Nutzung Stadthalle
(doc-Datei / 550.5 KB)

