steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für die Erteilung einer Konzession für Gaststätten, Trinkhallen, eine Maklererlaubnis, den Güterkraftverkehr, das Taxengewerbe usw. benötigen Sie eine so genannte "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung". Sie wird entweder durch das Finanzamt (für Landes- bzw. Bundessteuern) oder durch die Finanzbuchhaltung der Stadt Nideggen ausgestellt.

