Tod eines Menschen
Ein Sterbefall wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist. Das Bestattungsunternehmen wird sich in aller Regel um alles Notwendige kümmern. Auch darum, dass der Sterbefall innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Werktagen angezeigt wird.
Damit beurkundet werden kann, müssen einige Unterlagen vorgelegt werden, dazu gehören auf jeden Fall:
- 1. Der Ausweis des Verstorbenen
- 2. Wenn der Verstorbene verheiratet war, die Heiratsurkunde
- 3. Wenn der Verstorbene geschieden war, die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- 4. Wenn der Verstorbene verwitwet war, die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- 5. Wenn der Verstorbene nie verheiratet war, die Geburtsurkunde
- 6. Die Todesbescheinigung, die der Arzt oder das Krankenhaus ausgestellt hat

