Tod eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland gestorben, so kann der Sterbefall hier nachbeurkundet werden.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.
Einen Antrag auf Nachbeurkundung kann der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen stellen, seine Kinder oder auch seine Eltern.
Es müssen natürlich einige Dokumente vorgelegt werden, damit der Sterbefall hier nachbeurkundet werden kann, dazu gehören auf jeden Fall:
- 1. Ihr Ausweis
- 2. Die entsprechende Sterbeurkunde
- 3. Die Geburtsurkunde des Verstorben
- 4. Evtl. eine Übersetzung
- 5. Evtl. die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

