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Ausstellung von Urkunden

Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde?

Also eine Geburtsurkunde, eine Eheurkunde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine Sterbeurkunde. Sie können oft auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister erhalten. Diese sind ebenso beweiskräftig, wie eine Urkunde, enthalten oft aber mehr Informationen. Bei der Ausstellung einer Urkunde müssen vom Standesamt strenge Datenschutzvorschriften beachtet werden. Eine Urkunde erhält grundsätzlich nur die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sein Ehe- oder Lebenspartner und direkte Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ggf. ein rechtliches Interesse an der Urkunde nachweisen. Wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das Ihnen die gewünschte Urkunde ausstellen soll, um zu klären, welche Nachweise Sie ggf. Vorlegen müssen und welche Gebühren evtl. anfallen. Grundsätzlich erhalten Sie die Urkunde bei dem Standesamt, das die Geburt, die Heirat, die Lebenspartnerschaft oder den Tod beurkundet hat.




Infoboxen

Sachbearbeiter Herr Witt

Stefan Witt

Telefon: 02427 809-12
Fax: 02427 809-47
E-Mail: s.witt@nideggen.de

Sachgebietsleiter Herr Kiefer

Manfred Kiefer

Telefon: 02427 809-13
Fax: 02427 809-47
E-Mail: m.kiefer@nideggen.de

Leitung FB1-SG2

Fachbereich I - Sachgebiet II

Sachgebietsleiter: Herr Kiefer
Telefon: 02427 809-13
E-Mail: m.kiefer@nideggen.de