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Zweitwohnungssteuer

Wer im Stadtgebiet Nideggen eine Zweitwohnung innehat, wird zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer herangezogen.

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen
Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Eine Zweitwohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht
dadurch, dass sie vorübergehend anders genutzt wird.

Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete.




Infoboxen

Sachbearbeiterin Frau Lennartz

Astrid Lennartz

Telefon: 02427 809-30
Fax: 02427 809-47
E-Mail: a.lennartz@nideggen.de

Mo - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Leitung FB2 - SG2

Fachbereich II - Sachgebiet II

Sachgebietsleiterin: Frau Fleischer
Telefon: 02427 809-59
E-Mail: a.fleischer@nideggen.de