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Bekanntmachungen

Informationen zur Europawahl

Sehr geehrte Mitbürgerinnen,
sehr geehrte Mitbürger,

Falls Sie in der Zeit vom 04. - 17.05.2009 hier zugezogen oder innerhalb der Stadt Nideggen umgezogen sind, dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechtes bitte folgende Hinweise:

1. Ummeldungen innerhalb der Stadt Nideggen
Eine Ummeldung innerhalb der Stadt Nideggen führt nicht mehr zur Veränderung des Wählerverzeichnisses. Sie müssen in dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte eingedruckten Wahllokal wählen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, fordern Sie bitte beim hiesigen Wahlamt die Briefwahlunterlagen an.

2. Anmeldungen - ohne Zuzug aus der EU und sonstigem Ausland
Sie sind im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde eingetragen, weil Sie sich nach dem Stichtag (03.05.2009) in Nideggen angemeldet haben.

Sofern Sie eine Eintragung in das Wählerverzeichnis von Nideggen wünschen, müssen Sie umgehend (spätestens bis zum 15.05.2009) einen entsprechenden Antrag beim Wahlamt der Stadt Nideggen, 1. Etage, Zimmer 132 oder 137, stellen.

Sie können auch am bisherigen Wohnort wählen. In diesem Fall beantragen Sie bitte umgehend beim Wahlamt Ihrer Fortzugsgemeinde einen Wahlschein bzw. suchen Sie das in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgeführte Wahllokal auf.

3. Deutsche mit Zuzug aus der EU und sonstigem Ausland
Sie sind in keinem Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern Sie eine Eintragung in das Wählerverzeichnis von Nideggen wünschen, müssen Sie umgehend(spätestens bis zum 15.05.2009) einen entsprechenden Antrag beim Wahlamt der Stadt Nideggen, 1. Etage, Zimmer 132 o. 137, stellen.

4. Wegzug aus Deutschland in den übrigen EU-Bereich oder ins sonstige Ausland
Sie sind im Wählerverzeichnis der Stadt Nideggen eingetragen. Mit dem Fortzug in den übrigen EU-Bereich oder ins sonstige Ausland geht das Wahlrecht nicht verloren. Sofern Sie das Wahllokal nicht mehr aufsuchen können, besteht die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Bitte melden Sie sich beim Wahlamt der Stadt Nideggen, 1. Etage, Zimmer 132 oder 137.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung


Briefwahl

Sollte es Ihnen nicht möglich sein am 07. Juni 2009 Ihr Wahllokal aufzusuchen, haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Düren durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Der Wahlschein ist bei der Stadt Nideggen zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich,  mündlich oder online gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen.

 

Hinweis:

Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines genutzt werden. Bei Postversand ist der Antrag im frankierten Umschlag an das Wahlbüro der Stadt Nideggen zu senden.

 

Wahlscheinantrag online

Sie haben die Möglichkeit Ihren Wahlschein online zu beantragen. Bitte benutzen Sie hierzu den unten angebrachten Link und füllen Sie das Formular vollständig aus. Sie benötigen hierzu die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.

Die Versendung des Antrags erfolgt über eine gesicherte Leitung, Ihre Daten können also nicht von Dritten angesehen oder verändert werden.

Bitte benutzen Sie zur Beantragung diesen Link: "Onlineantrag Wahlschein"


Bitte beachten Sie, dass die Onlinebeantragung eines Wahlscheins eine fehlerfreie Angabe von Name, eines Vornamens, des Wahlbezirks und der laufenden Nummer des Wählerverzeichnisses erfordert. Gefüllt sein müssen außerdem die Adressdaten. Eine Beantragung ist nur möglich, wenn die Daten fehlerfrei eingegeben werden.

 

Hinweis:

Sollte die Beantragung unter der genannten Adresse nicht möglich sein, so können Sie den Briefwahlantrag auch HIER stellen.


Information für Unionsbürger zur Europawahl 2009

Am 07. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Als Wählerin oder Wähler können Sie den Kurs Europas mitbestimmen, wenn Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Nutzen Sie dies und gehen Sie wählen! Welche Teilnahmemöglichkeiten gibt es?

Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland wohnen, entscheiden, ob sie in ihrem Heimatstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen wollen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag

-        das 18. Lebensjahr vollendet hat,

-        seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lebt und

-        nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

         vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Was ist zu tun?

Um Ihr Wahlrecht ausüben zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

  • Unionsbürger, die bereits 1999 und/ oder 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.

  • Wenn ein Unionsbürger, der bereits 1999 und/ oder 2004 in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen war und nunmehr von seinem Wahlrecht nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in seinem Herkunftsland Gebrauch machen will, muss er bis spätestens 17. Mai 2009 schriftlich beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

  • Alle anderen Unionsbürger müssen spätestens bis Sonntag, 17. Mai 2009, bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen (bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. Postlaufzeiten!).

In dem Antragsformular ist eine förmliche Erklärung abzugeben, dass Sie Ihr Wahlrecht nur in Deutschland ausüben, dass Sie in Ihrem Heimatstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit wann Sie in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union leben.

Wo gibt es das Antragsformular?

Antragsformulare und Merkblätter erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de oder bei der Stadt Nideggen, Zülpicher Str. 1, 52385 Nideggen, 1. Etage, Zimmer 132. Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Nideggen telefonisch unter 02427/ 809-32 gerne zur Verfügung.

Der Bürgermeister
Hönscheid





Infoboxen

Sachbearbeiterin Frau Strauch

Gaby Strauch

Telefon: 02427 809-28
Fax: 02427 809-47
E-Mail: g.strauch@nideggen.de

Sachbearbeiterin Frau Reuter

Vanessa Reuter

Telefon: 02427 809-34
Fax: 02427 809-839

E-Mail: v.reuter@nideggen.de

Leiter FB1 - SG1

Fachbereich I - Sachgebiet I

Fachbereichsleiter: Herr Weber
Telefon: 02427 809-25
E-Mail: d.weber@nideggen.de