In 23 kreisfreien Städten, 31 Kreisen und 373 kreisangehörigen Gemeinden wurden am 30. August 2009 die Mitglieder der kommunalen Vertretungen (Gemeinderäte und Kreistage) für fünf Jahre gewählt. Gleichzeitig fanden fast flächendeckend auch die Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister statt. Deren Wahlzeit beträgt sechs Jahre.