SchülerbeförderungIn NRW gilt das Schulträgerprinzip, das heißt, der Antrag auf Fahrkostenerstattung ist unabhängig vom Wohnsitz beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen. KontaktZuständige Mitarbeiter/innenNameTelefonE-MailFrau Vera Falter02427 80968OrganisationseinheitenNameFachbereich I – Zentrale DiensteI/1 Allgemeine Verwaltung