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Aktuelle Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz gegen das Coronavirus
Das aktuelle massive Infektionsgeschehen hat eine Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar 2021 zur Folge. Ziel ist es, die derzeitige nicht abflachende Infektionsdynamik schnellstmöglich zu unterbrechen und damit auch die benötigten medizinischen Versorgungskapazitäten zu gewährleisten.
Die Regelungen in der neuen Coronaschutzverordnung gelten ab 11.01.2021 bis zum Ablauf des 31. Januar 2021.
Die Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft. Ab dem 11.01.2021 sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.
Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind generell untersagt. Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfest und ähnliche Sportveranstaltungen sind ebenfalls untersagt.
Zulässig bleibt der Betrieb von Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten, Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten, Verkaufsstellen zum Verkauf von Weihnachtsbäumen durch gewerbliche oder soziale Anbieter sowie Einzelhandelsgeschäften, die kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen verkaufen.
Das Tragen einer Alltagsmaske ist neben geschlossenen Räumlichkeiten, ebenfalls im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft verpflichtend.
Die Anzahl von gleichzeitig in Handelseinrichtungen anwesenden Kundinnen und Kunden darf jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Sämtliche Freizeit- und Vergnügungsstätten bleiben geschlossen. Zudem sind außerschulische Bildungsangebote bis auf Weiteres in Präsenz untersagt. Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen sind ebenfalls geschlossen. Erlaubt bleibt aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt. Der Verkehr von Lebensmitteln ist im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle, in der sie erworben wurden, untersagt. De Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist vollständig untersagt.
Die aktuelle, am 16.01.2021 in Kraft getretene, Coronaeinreise-Verordnung besagt im wesentlichen folgendes:
Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich, Irland und in der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus dem Gebiet
des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland beziehungsweise der Republik Südafrika ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Es ist ihnen nicht gestattet, in diesem Zeitraum Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
Die betroffenen Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige untere Gesundheitsbehörde zu kontaktieren und diese über ihre Einreise aus den genannten Staaten und ihren aktuellen Aufenthaltsort zu informieren.
Genaueres lesen Sie aber bitte in den entsprechenden Verordnungen, die Sie hier im Anschluss oder auf der Seite des MAGS (https://www.mags.nrw/…/neue-fassung-der-corona-schutzverord…) bzw. des Landes NRW (https://www.land.nrw/corona) finden.
Fragen Sie in Ihrem Einzelfall aber auch gerne noch einmal im Ordnungsamt unter 02427/ 809-98 - ordnungsamtnideggende - nach den konkreten Vorgaben für Sie nach.
Bitte beschränken Sie Ihre sozialen Kontakte auch weiterhin auf das absolut Notwendige. Sorgen Sie auch weiterhin mit bedachter Nutzung der Möglichkeiten und Zurückhaltung dafür, dass die Situation sich nicht weiter verschärft.
Ich wünsche Ihnen weiterhin eine gesunde und hoffentlich entspannte Zeit
Marco Schmunkamp
Coronaschutzverordnung NRW, CoronabetreuungsVO, CoronaeinreiseVO in der aktuellen Version, Allgemeinverfügung und Informationen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus
- 15.01.2021 Allgemeinverfügung Pflege und BesuchePDF-Datei195,89 kB
- 15.01.2021 Allgemeinverfügung Schutz v. PflegeeinrichtungenPDF-Datei195,89 kB
- Anlage Hygienestandards zur Coronaschutzverordnung ab 17.10.2020PDF-Datei203,94 kB
- Bußgeldkatalog zur Coronaschutz-Verordnung ab 09.12.2020PDF-Datei45,24 kB
- Corona-Betreuungsverordnung ab 11.01.2021PDF-Datei127,98 kB
- Corona-Einreiseverordnung ab 16.01.2021PDF-Datei110,13 kB
- Corona-Regionalverordnung ab 19.01.2021PDF-Datei82,77 kB
- Corona-Schutzverordnung ab 11.01.2021PDF-Datei179,70 kB
- Coronavirus-Testverordnung NRW vom 15.01.2021PDF-Datei153,75 kB
- Quarantäneverordnung NRW ab 18.01.2021PDF-Datei333,74 kB
Bitte beschränken Sie Rathausbesuche auf wirklich dringende und unaufschiebbare Anliegen. Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch einen Termin!
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Nideggen sind ausschließlich für den termingebundenen Publikumsverkehr geöffnet.
Angesichts der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie ist der Zugang zum Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung sowie mit Mund- und Nasenschutz möglich. Diese Maßnahmen dienen Ihrem Schutz als auch dem meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus und gelten bis auf Weiteres. Gleichwohl verhindert es Ihrerseits unnötig Anreisen und Ansteckungsrisiken in Kauf zu nehmen, obwohl der Bearbeiter bspw. an diesem Tag gar nicht anwesend ist. Ziel ist es, dass ich dadurch mein Team maximal schütze, um Ihnen unter diesen Bedingungen das Leistungsspektrum des Rathauses so lange wie möglich in Gänze anbieten zu können.
Termine vereinbaren Sie daher bitte vor Ihrem Besuch telefonisch mit dem zuständigen Ansprechpartner. Neben unserer Webseite ist die Telefonzentrale unter der Telefonnummer 02427/ 809-0 erreichbar und gerne bei der Suche nach dem für Ihr Anliegen richtigen Sachbearbeiter behilflich. Finden Sie sich bitte pünktlich zu Ihrem Termin im Rathaus ein. Durch diese Vorgehensweise werden lange Wartezeiten und ein entsprechend hoher Personenandrang im Rathausgebäude verhindert.
Ich bitte Sie um Verständnis für diese unumgänglichen Maßnahmen. Sie dienen unserem gegenseitigen Schutz und dazu, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zudem wie gewohnt auf allen anderen Kommunikationswegen (Telefon und Email) zur Verfügung und werden sich kompetent um Ihr Anliegen kümmern. Nutzen Sie diese Kommunikationswege maximal aus, bevor es zu einem persönlichen Gespräch kommt.
Mit den besten Wünschen für eine gesunde Zeit
Ihr Bürgermeister