Schöffen und Schöffinnen üben ein wichtiges Ehrenamt aus: Als ehrenamtliche Laienrichter/innen ohne juristische Ausbildung wirken sie in Strafprozessen mit, entscheiden mit über Schuld oder Unschuld, über das Strafmaß, beteiligen sich somit an der Rechtsprechung und sorgen für Transparenz. Neben ein paar formalen Voraussetzungen braucht es für dieses Amt vor allem drei Talente: Entscheidungsfreude, ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und gesunden Menschenverstand.
Gesucht werden in Nideggen insgesamt 14 Interessierte. Der Rat der Stadt Nideggen muss doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden.
Wer Interesse hat, sich als Schöffe oder Schöffin zu engagieren, sollte sich jetzt bis zum 30.04.2023 (Eingang der Bewerbung bei der Stadtverwaltung Nideggen) bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Stadt Nideggen wohnen und am 01.01.2024 bereits fünfundzwanzig, aber noch keine siebzig Jahre alt sein. Sie müssen deutsche Staatsangehörige sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Sie dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Gegen sie darf kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat laufen, das zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.
Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst beginnt die Stadt Nideggen mit der Suche nach geeigneten und motivierten Personen für die Vorschlagliste. Die Vorschlagliste für die Schöffen wird durch den Rat der Stadt Nideggen beschlossen und dem Amtsgericht zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, erfolgt durch die Gerichte Ende 2023.
Das Bewerbungsformular finden Sie im nachfolgenden Link. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular entweder per Post oder per E-Mail an buergermeisternideggende an die Stadtverwaltung.
STADT NIDEGGEN
Der Bürgermeister