Aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises Düren vom 17.12.2020 zur Ergänzung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zwecke der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim MenschenInfektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Nutzung von Sportanlagen (Innen- und Außenbereich) für den Individualsport vollständig untersagt.
Somit sind hiervon auch die hiesigen Kletterfelsen betroffen und ab sofort auf unbestimmte Zeit gesperrt.
STADT NIDEGGEN
Der Bürgermeister