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Stadt Nideggen

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge: Gesetzentwurf der Landesregierung

Wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, setzt die Landesregierung NRW nun die Vereinbarung   aus dem Koalitionsvertrag um und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Straßenausbaubeiträge gemäß § 8 KAG NRW abgeschafft werden sollen.  

Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2024 dürfen für künftige Straßenausbaumaßnahmen keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden. Der Gemeindeanteil ist weiterhin von der Kommune selbst zu tragen.

Für NRW bedeutet die nun beschlossene Abschaffung jedoch nicht, dass alle Bürger aufatmen können. Denn für all jene Straßenausbaumaßnahmen, welche vor 2018 beschlossen wurden oder spätestens im Haushalt des Jahres 2017 standen, gilt weiterhin die alte Rechtslage, d.h. die Kommune muss dafür Straßenausbaubeiträge erheben.

Für Straßen, welche erstmals endgültig hergestellt werden (d.h. eine neue Fahrbahn aufgebaut, Gehweganlage und evtl. Straßenbeleuchtung geschaffen wird), fallen weiterhin die Beiträge nach BauGB i.V. mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Nideggen vom 20.07.1988 an.

Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Stadt Nideggen gerne unter 02427/ 809-85 zur Verfügung.

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