1. Wer ist abgabenpflichtig?
Abgabenschuldner ist der Beherbergungsgast. Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist Steuerentrichtungsschuldner, das heißt er muss die Übernachtungssteuer vom Beherbergungsgast einziehen und anschließend an die Stadt Nideggen abführen.
2. Welche Beherbergungen sind abgabepflichtig?
Abgabenpflicht Betriebe
Mit der Übernachtungssteuer wird der Aufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Beherbergung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen) besteuert. Eine Besteuerung erfolgt nur für Beherbergungsentgelte, die über den Grundbedarf des Wohnens hinausgehen. So scheiden beispielsweise Beherbergungen in einem Hotel aus, die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit notwendig sind.
3. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Abgabe?
Rechtsgrundlagen
4. Wie wird die Abgabe bemessen?
Bemessung der Übernachtungssteuer
Der Abgabensatz beträgt 5% des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages einschließlich Mehrwertsteuer (aber ohne die Übernachtungssteuer).
Beispiel für die Berechnung der Steuer:
Übernachtungspreis | Betrag |
Unterstellter Netto-Preis (ohne Übernachtungssteuer) |
50,00 € |
7% Mehrwertsteuer auf Übernachtung | 3,50 € |
Bemessungsgrundlage (Nettopreis plus 7% Mehrwertsteuer) | 53,50 € |
Übernachtungssteuer (5% der Bemessungsgrundlage) | 2,68 € |
5. Wie berechnet sich die Bemessungsgrundlage, wenn mehrere Personen die Leistung zusammen in Anspruch nehmen?
Mehrfachnutzung
Da der einzelne Gast Schuldner der Übernachtungssteuer ist, muss das Beherbergungsentgelt auf die einzelnen Personen aufgeteilt werden.
6. Wie wird die Abgabe erhoben?
Erhebung der Übernachtungssteuer
7. Warum wird die Übernachtungssteuer erhoben?
Erhebungsgrund
Die Erhebung der Übernachtungssteuer ist eine von vielen Maßnahmen zur Verringerung des Haushaltsdefizits der Stadt Nideggen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass notwendige Aufwendungen im Bereich der touristischen Infrastruktur im Naherholungsgebiet Nideggen durch die zusätzlichen Einnahmen zumindest teilweise gedeckt werden können.
8. Wofür wird die Übernachtungssteuer verwendet?
Verwendung der Übernachtungssteuer
Die zu erwartenden Einnahmen aus der Übernachtungssteuer in Höhe von ca. 90.000 € jährlich fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt Nideggen. Sie sind als Beitrag zur Aufwandsdeckung im Bereich „Wirtschaft und Tourismus“ zu verstehen; dieser Produktbereich ist aktuell mit rund 150.000 € defizitär.
9. Was soll das Hotel machen, wenn ein Gast sich weigert, die Übernachtungssteuer zu zahlen?
Zahlungsverweigerung
Die Situation ist vergleichbar mit dem Fall, dass ein Gast sich weigert, die Mehrwertsteuer zu zahlen. Wenn ihm gleichwohl die Leistung gewährt wird, ist die Mehrwertsteuer abzuführen.
10. Wo kann ich telefonisch Auskunft zur Übernachtungssteuer erhalten?
Für Fragen zur Übernachtungssteuer wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an das Steueramt der Stadt Nideggen. Bei Bedarf können auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
Ort
Frau Carmen Naas
Raum 125
Rathaus der Stadt Nideggen
Zülpicher Straße 1
52385 Nideggen
Kontakt
Ort
Frau Astrid Fleischer
Sachgebietsleitung
Raum 133
Rathaus der Stadt Nideggen
Zülpicher Straße 1
52385 Nideggen