Ummeldung WohnsitzWenn Sie im Stadtgebiet die Wohnung wechseln, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt ummelden. KontaktZuständige Mitarbeiter/innenNameTelefonE-MailFrau Katja Mörschel02427 80951Frau Claudia Wenning02427 80911OrganisationseinheitenNameE-MailI/2 – Sicherheit und OrdnungLinks und DownloadsLinks und DownloadsWohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)PDF-Datei183,46 kB