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Stadt Nideggen

Tod eines Menschen

Ein Sterbefall wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist. Das Bestattungsunternehmen wird sich in aller Regel um alles Notwendige kümmern. Auch darum, dass der Sterbefall innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Werktagen angezeigt wird.

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