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Stadt Nideggen

Schnittpflichten

In jedem Frühjahr und Sommer wachsen die Bäume, Hecken und Sträucher reichlich und ragen häufig in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Da hierdurch Gefahrensituationen in Form einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hervorgerufen werden können, sollten Überhänge rechtzeitig und ausreichend zurückgeschnitten werden.

Beschreibung

Als Inhaber der Verkehrssicherungspflicht für Ihr Grundstück tragen Sie die Verantwortung, dass dort kein Dritter zu Schaden kommt.

Um zu gewährleisten, dass keine Behinderungen oder Gefährdungen für den Verkehr entstehen, sollten Sie darauf achten, dass unter einer Höhe von 2,50 Meter auf Geh- und Radwegen und unter einer Höhe von 4,50 Meter auf einer Fahrbahn keine Anpflanzungen in den Luftraum ragen. Dies stellt das einzuhaltende Lichtraumprofil dar.

Weitere Informationen finden Sie in untenstehendem Download oder in Ihrem Ordnungsamt.

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