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Stadt Nideggen

Reisepass

Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich beim Einwohnermeldeamt zu stellen.

Beschreibung

Der Reisepassantrag ist bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) in der Regel von beiden Elternteilen zu stellen.

Wichtiger Hinweis an alle Eltern:

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die vorhandenen Pässe behalten bis zum Ablaufdatum jedoch ihre Gültigkeit. Wenn nun ein neues Ausweisdokument benötigt wird, kann entweder ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Beide Dokumente sind mit einem Speicherchip für Fingerabdrücke etc. ausgestattet. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht. Sie müssen Ihr Kind also zwingend zum Beantragungstermin mitbringen. 

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Personalausweis oder einen Reisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter den Reise- und Sicherheitshinweisen. 

Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter den Telefonnummern 02427/809-11 oder 02427/809-51, Einwohnermeldeamtnideggende.

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