Inhalt anspringen

Stadt Nideggen

Obdachlosenunterbringung

Die Stadt ist als Sicherheitsbehörde verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Bürger zu schützen. Dazu gehört bei Verlust der bisherigen Wohnung auch die Bereitstellung einer städtischen Notunterkunft.

Erläuterungen und Hinweise

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)