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Stadt Nideggen

öffentlich-rechtliche Namensänderung

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung liegt vor, wenn der Vor- oder/und Familienname auf Antrag geändert wird. Eine Namensänderung kann nur durchgeführt werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

Beschreibung

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden, da die Motive sehr unterschiedlich sind. Beispiele können eine Änderung von Sammelnamen wie Meyer, Müller, Schmitz, Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen und auch die Änderung von besonders umständlichen bzw. in Schreibweise und/oder Aussprache schwierige Namen sein.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 Euro bis 255,00 Euro, bei Familiennamen zwischen 2,50 Euro bis 1.022,00 Euro. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand berechnet.

Bei diesen Angaben handelt es sich um eine allgemeine Information. Es wird empfohlen, sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um dort eine persönliche Beratung bezüglich der notwendigen Unterlagen etc. zu erhalten.

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