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Stadt Nideggen

Kanalanschlussbeiträge

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen sind das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und die Satzung der Stadt Nideggen über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse.

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