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Stadt Nideggen

Hundehaltung gem. Landeshundegesetz

Informationen zur Haltung großer und/oder gefährlicher Hunde

Beschreibung

Nach dem Landeshundegesetz NRW müssen große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Sie dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber dem Ordnungsamt nachweist.

Zur Haltung von gefährlichen Hunden bedarf es der Erlaubnis des Ordnungsamtes.

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  2. die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
  3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen,
  4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
  5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung und
  6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes nachweist.

Zudem wird diese Erlaubnis nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht.

Weitere Informationen zur Haltung von Hunden erhalten Sie beim Ordnungsamt.

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