Inhalt anspringen

Stadt Nideggen

Geburt deutscher Staatsangehöriger im Ausland

Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren worden, so kann ihre Geburt hier nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Entscheidend ist dabei die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Nachbeurkundung in Deutschland.

Zuständig für die Nachbeurkundung ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind wohnt.

Einen Antrag auf Nachbeurkundung kann das Kind, die Eltern, die Kinder oder sein Ehegatte bzw. Lebenspartner stellen.

Erläuterungen und Hinweise

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)