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Stadt Nideggen

Grundsteuer

Die Grundsteuer gehört wie die Gewerbesteuer zu den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO), die von den Gemeinden erhoben werden. Steuergegenstand ist der Grundbesitz (§ 2 GrStG), ohne Berücksichtigung der jeweils persönlichen Verhältnisse oder Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners.

Beschreibung

Bemessung der Grundsteuer bestimmt sich anhand des Einheitswertes des Grundbesitzes. Hierbei haben individuellen Belastungen des Grundbesitzes, beispielsweise Hypotheken im Zusammenhang mit Grundstücken, keinen Einfluss auf die Höhe. 

Sie wird als sog. Sollertragsteuer verstanden, da sie eine Besteuerung des Vermögensbestandes zum Gegenstand hat. Steuergegenstand ist der Grundbesitz (§ 2 GrStG), ohne Berücksichtigung der jeweils persönlichen Verhältnisse oder Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners. Ihre Erhebung knüpft nach § 10 GrStG an die Zurechnung von Grundbesitz an. Die Bemessung der Grundsteuer bestimmt sich anhand des Einheitswertes des Grundbesitzes. Hierbei haben individuellen Belastungen des Grundbesitzes, beispielsweise Hypotheken im Zusammenhang mit Grundstücken, keinen Einfluss auf die Höhe. 

Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird jährlich erhoben. Ihre Ermittlung erfolgt in drei Stufen:

  • Ermittlung des Einheitswertes als Bemessungsgrundlage,
  • Festsetzung eines Grundsteuermessbetrages als bestimmter Tausendsatz (Steuermesszahl) des Einheitswertes,
  • Vervielfältigung des Messbetrages um einen Hebesatz (Berechnung der Grundsteuer

Hebesatz

Auf den Grundsteuermessbetrag wendet die Gemeinde, in der der Grundbesitz liegt, einen Hebesatz an, d.h. sie multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit einem prozentualen Vervielfältiger, um die Grundsteuer zu ermitteln. Man unterscheidet dabei gemäß § 25 Abs. 4 GrStG grundsätzlich zwischen

  • Grundsteuer "A": für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz. Die Hebesätze der Gemeinden sind hier regelmäßig niedriger als beim übrigen Grundbesitz
  • Grundsteuer "B": für gewerbliche und Wohnungsgrundstücke, mit einem durchweg höheren Hebesatz.

In Nideggen liegen die Hebesätze ab 01.01.2024 bei

  • Grundsteuer A: 600 %
  • Grundsteuer B: 950 %

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