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Stadt Nideggen

Zivilschutz

Unglück, Naturkatastrophe oder kriegsähnliche Zustände: Wenn die Bevölkerung sich nicht mehr selbst helfen kann, greift das staatliche System des Zivil- und Katastrophen­schutzes. Hierfür sieht das Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten vor. Der Bund hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegs­bedingten Gefahren zu schützen ("Zivilschutz").

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