Der Rat der Stadt Nideggen hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 eine Änderung der Übernachtungssteuersatzung beschlossen, die zum 01.01.2024 in Kraft tritt.
Neu ist, dass ab dem 01.01.2024 ALLE entgeltlichen Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie Campingplätzen, Schiffen und ähnliche Einrichtungen – also auch die Übernachtungen aus beruflichen Gründen – steuerpflichtig sind.
Diese Änderung der Satzung basiert auf einem bundesverfassungsgerichtlichen Urteil.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Steueramt der Stadt Nideggen.
STADT NIDEGGEN
Das Steueramt