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Stadt Nideggen

Solaranlagen im historischen Ortskern nur mit Genehmigung

Schon in der Planungsphase mit der Unteren Denkmalbehörde abstimmen

Verständlicher Weise befassen sich viele unter uns derzeit mit der Installation von erneuerbaren Energien auf Dächern oder Freiflächen. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass innerhalb des historischen Ortskerns im Stadtteil Nideggen diese Anlagen immer einer Genehmigung/Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, also der Stadt Nideggen bedürfen, unabhängig davon, ob das Haus selbst denkmalgeschützt ist oder nicht.


Und dieser Bereich erstreckt sich nicht nur direkt rund um den Marktplatz, wie das Bild anschaulich verdeutlicht. Dazu ist dementsprechend ein Antrag zu stellen, über den unter Beachtung der aktuell gültigen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben dann entschieden wird. Es muss bspw. eine dezidierte Abstimmung stattfinden, ob die Anlage sich insbesondere optisch in den historischen Kontext einfügt oder nicht. Beteiligen Sie das Amt daher am besten schon in der Planungsphase, damit es nachher nicht beim fertigen Plan ein „böses Erwachen“ gibt. Denn das ansonsten anschließende ordnungsrechtliche Verfahren gegen illegal errichtete Anlagen ist für alle zeitaufwendig und kostspielig. Das kann und sollte vermieden werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Unteren Denkmalbehörde der Stadt unter 02427/ 809-89 oder 809-90.


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