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Stadt Nideggen

Tod eines/einer deutschen Staatsangehörigen im Ausland

Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland gestorben, so kann der Sterbefall hier nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Zuständig für die Nachbeurkundung ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.

Einen Antrag auf Nachbeurkundung kann der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen stellen, seine Kinder oder auch seine Eltern.

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