Inhalt anspringen

Stadt Nideggen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für die Erteilung einer Konzession für Gaststätten, Trinkhallen, eine Maklererlaubnis, den Güterkraftverkehr, das Taxengewerbe usw. benötigen Sie eine so genannte "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung".

Beschreibung

Sie wird entweder durch das Finanzamt (für Landes- bzw. Bundessteuern) oder durch die Finanzbuchhaltung der Stadt Nideggen ausgestellt.

Erläuterungen und Hinweise

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)