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Stadt Nideggen

Wiederannahme eines früheren Namens

Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Es kann auch der Familienname wieder angenommen werden, der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt worden ist.

Beschreibung

Für die Erklärung über die Annahme eines früheren Namens benötigen Sie:

  1. Ihren Ausweis
  2. Die Eheurkunde
  3. Das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatte

Bei diesen Angaben handelt es sich um eine allgemeine Information. Es wird empfohlen, sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um dort eine persönliche Beratung bezüglich der notwendigen Unterlagen etc. zu erhalten.

Erläuterungen und Hinweise

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