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Stadt Nideggen

Kampfmittelbeseitigung

Sie möchten Ihr Grundstück bebauen bzw. planen ein Vorhaben mit Bodeneingriff?

Beschreibung

Aufgrund der Regelungen des § 16 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Sie als Bauherr/in verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.

Wie Sie dies sicherstellen, verrät Ihnen die als PDF-Download zur Verfügung gestellte Broschüre.

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