Inhalt anspringen

Stadt Nideggen

Anmeldung Wohnsitz

Wenn Sie im Stadtgebiet Nideggen eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden.

Beschreibung

Nach § 17 Bundesmeldegesetz hat diese Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug stattzufinden.

Erläuterungen und Hinweise

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)