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Stadt Nideggen

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und Real - bzw. Objektsteuer.

Beschreibung

§ 1 GewStG verpflichtet die Gemeinden zur Erhebung der Gewerbesteuer. Somit steht ihnen das Aufkommen zu. Seit dem Veranlagungszeitraum 2004 sind die Gemeinden verpflichtet, die Gewerbesteuer mit einem Hebsatz von mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG) zu erheben.

In Nideggen beträgt der Hebesatz derzeit 490 %.

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