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Stadt Nideggen

Feuerwerk

Als Feuerwerk bezeichnet man eine Darstellung oder Darbietung, bei der pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerkskörper koordiniert gezündet werden.

Beschreibung

Der Import herkömmlicher Feuerwerkskörper wie auch anderer Pyrotechnika (außer Marginalien wie Zündhölzern) ist seit 2005 nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet. Der Import durch Privatpersonen ist eine Straftat. Wer ein Feuerwerk veranstalten möchte, muss dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei unserem Ordnungsamt beantragen. Diese Genehmigungen beziehen sich auf ein Zeitfenster, d. h. das Feuerwerk darf nicht vor einer bestimmten Uhrzeit begonnen werden und muss spätestens zu einer bestimmten Uhrzeit enden. Das schließt auch die vom Fachpersonal veranstalteten Vorführungen ein.

Während Einzeleffekte und kleinere Feuerwerke der Kategorien F1 und F2 auch von Privatpersonen gezündet werden dürfen, dürfen Großfeuerwerke der Kategorien F3 und F4, sowie andere Pyrotechnika ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern im Rahmen behördlich genehmigter Veranstaltungen geschossen werden. Beim Abbrand aller pyrotechnischen Artikel gelten aber Vorschriften und besondere Sicherheitsmaßnahmen.

Prinzipiell untersagt ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen. Die Zunahme von Feuerwerken zu vielfältigsten Anlässen und den daraus resultierenden Belästigungen und Unfällen, sowie Bedenken des Umweltschutzes hat auch zunehmend kritische Sicht zur Folge und führt zu verschärften gesetzlichen Regelungen.

Als besonderes Problem erweist sich hierbei die Verfügbarkeit von Artikeln im Internet: Der Gesetzgeber nimmt nur das geschulte Fachpersonal bei der Abgabe in die Pflicht (Altersbeschränkungen, Feuerwerksbewilligungen, Befähigungsnachweise), das illegale Abbrennen ist dann kaum mehr zu kontrollieren. Der Import von Feuerwerkskörpern ist auch aus EU-Staaten nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet.

Über das Genehmigungsverfahren berät Sie das Ordnungsamt gerne während der Öffnungszeiten entweder durch persönliche Vorsprache oder auch telefonisch.

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