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Stadt Nideggen

Untersuchungsberechtigungsschein

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen.

Beschreibung

Ist der Jugendliche vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres immer noch minderjährig, so muss er sich einer Nachuntersuchung unterziehen.


Für diese Untersuchung erstellt das Einwohnermeldeamt den erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein und händigt einen Erhebungsbogen aus, welcher bei der ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden muss.

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