Seit dem 01.01.2003 gibt es in Deutschland die so genannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Grundsächlich sind Menschen mit geringem Einkommen anspruchsberechtigt, die gleichzeitig eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen müssen:
- Erreichen des Rentenalters
- Vollendung des 18. Lebensjahrs und dauerhafte volle Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung
Das Sozialamt der Stadt Nideggen berät Sie gerne dazu, inwieweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und welche Dokumente Sie vorlegen müssen.