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Stadt Nideggen

Grundsicherung

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Seit dem 01.01.2003 gibt es in Deutschland die so genannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Grundsächlich sind Menschen mit geringem Einkommen anspruchsberechtigt, die gleichzeitig eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen müssen:

  • Erreichen des Rentenalters
  • Vollendung des 18. Lebensjahrs und dauerhafte volle Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung

Das Sozialamt der Stadt Nideggen berät Sie gerne dazu, inwieweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und welche Dokumente Sie vorlegen müssen.

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